
Rechtliches
Wir arbeiten eng mit der SUISA und IFPI Schweiz zusammen. Ihr
Unternehmen profitiert daher von Fixlösungen ohne weitere rechtliche
Abklärungen treffen zu müssen.
SUISA:
Die SUISA kümmert sich um die sog. kleinen Rechte. Zu diesen
gehören u.a. nichttheatralische Musikwerke, Konzertfassungen
theatralischer Werke, Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen und
die SUISA erteilt an rund 90'000 Kunden (Konzertveranstalter, Plattenproduzenten,
Radio- und Fernsehstationen, Musikvorführungen von Firmen etc.)
die Bewilligung zum Aufführen, Senden, Weiterverbreiten und
Vervielfältigen von Musik.
» Website der
SUISA
IFPI:
IFPI Schweiz ist heute eine nationale Instanz, welche die Interessen
der Produzenten in allen Belangen des Urheberrechts, der Leistungsschutzrechte,
der Bekämpfung von Missbräuchen (insbesondere der Tonträgerpiraterie,
des Bootleggings, der Markenfälschung, der unerlaubt ausgestatteten
Nachproduktionen, usw.) vertritt.
» Website der
IFPI Schweiz
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