Rechtliches

Wir arbeiten eng mit der SUISA und IFPI Schweiz zusammen. Ihr Unternehmen profitiert daher von Fixlösungen ohne weitere rechtliche Abklärungen treffen zu müssen.

SUISA:

Die SUISA kümmert sich um die sog. kleinen Rechte. Zu diesen gehören u.a. nichttheatralische Musikwerke, Konzertfassungen theatralischer Werke, Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen und die SUISA erteilt an rund 90'000 Kunden (Konzertveranstalter, Plattenproduzenten, Radio- und Fernsehstationen, Musikvorführungen von Firmen etc.) die Bewilligung zum Aufführen, Senden, Weiterverbreiten und Vervielfältigen von Musik.

» Website der SUISA


IFPI:
IFPI Schweiz ist heute eine nationale Instanz, welche die Interessen der Produzenten in allen Belangen des Urheberrechts, der Leistungsschutzrechte, der Bekämpfung von Missbräuchen (insbesondere der Tonträgerpiraterie, des Bootleggings, der Markenfälschung, der unerlaubt ausgestatteten Nachproduktionen, usw.) vertritt.

» Website der IFPI Schweiz

 
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